Grünanlagen Pflege

Sowohl Gewerbetreibende, als auch Privatpersonen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Gehwege im Winter bei Schneeanhäufungen zu räumen und zu bestreuen. Tut er dies nicht, und tritt ein Schaden wegen nicht geräumten Gehwegen ein, so kann der Geschädigte Schadensersatzleitungen gegen Sie geltend machen. Dies kann unter Umständen sehr teuer werden. Soweit muss es nicht kommen. Durch unsere ständigen Begehungen und Kontrollen garantieren wir eine Ihnen durchgehend geräumte und bestreute Gehwege unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 41 Straßengesetz.

Diese gesetzliche Regelung gilt jedoch nicht nur für den Schnee im Winter. Grundsätzlich sollen die Gehwege durchgehend gereinigt sein. Wir sind für jede Jahreszeit gerüstet und sorgen dafür, dass Ihre Gehwege ganzjährig, gemäß den gesetzlichen Vorgaben, von Schmutz, Blüten, Blättern, Ästen und Dreck befreit sind und das äußere Erscheinungsbild auf Ihren Gehwegen nicht nur rechtskonform, sondern auch optisch Ihren Ansprüchen gerecht wird. Neben dem Reinigen der Gehwege sind wir gezielt daraufhin ausgestattet, Ihre Grünanlagen zu pflegen und bei zu schneiden. Das Fällen von Bäumen oder Ästen bieten wir ebenfalls an. Bei uns erfolgt die Reinigung und Räumung Ihrer Gehwege, die Grünpflege, sowie das Fällen von Bäumen und Ästen aus einer Hand. Wir kümmern uns!


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